Rechtsprechung
LAG Hamm, 14.12.2006 - 15 Sa 1137/06 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
Voraussetzungen einer rechtlich bedeutsamen Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses i.S.d. § 90 Abs. 1 Nr. 1 SGB IX; Anforderungen an die Anhörung des Personalrats nach § 72 a LPVG.
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§ 90 Abs. 1 Nr. 1 SGB IX; § 72 a LPVG NW
Voraussetzungen einer rechtlich bedeutsamen Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses i.S.d. § 90 Abs. 1 Nr. 1 SGB IX; Anforderungen an die Anhörung des Personalrats nach § 72 a LPVG. - REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Kündigung - Voraussetzungen einer rechtlich bedeutsamen Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses i.S.d. § 90 Abs. 1 Nr. 1 SGB IX - Anforderungen an die Anhörung des Personalrats nach § 72 a LPVG
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Entbehrlichkeit der Einholung der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes vor einer Kündigung bei Bestehen des Arbeitsverhältnisses über einen Zeitraum von weniger als 6 Monaten; Pflicht zur Einholung der Zustimmung des Integrationsamtes vor Ausspruch der Kündigung ...
- Judicialis
SGB IX § 90 Abs. 1 Nr. 1; ; LPVG NW § 72 a
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Unwirksame Kündigung eines Schwerbehinderten bei fehlender Zustimmung des Integrationsamtes - Erfüllung der Wartezeit bei engem sachlichem Zusammenhang der allein durch Sommerferien unterbrochenen Lehrerseinstellung - fehlerhafte Personalratsanhörung bei unzureichender ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Arnsberg, 18.05.2006 - 3 Ca 205/06
- LAG Hamm, 14.12.2006 - 15 Sa 1137/06
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (8)
- BAG, 20.08.1998 - 2 AZR 83/98
Wartezeit des § 1 Abs. 1 KSchG - Probezeitkündigung
Auszug aus LAG Hamm, 14.12.2006 - 15 Sa 1137/06
Die mit Blick auf die Einheitlichkeit der Rechtsordnung gebotene Übereinstimmung der Auslegung des Begriffs der Wartezeit in § 1 Abs. 1 KSchG mit demjenigen der Dauer der Betriebszugehörigkeit in anderen Gesetzen bewirkt, dass die Dauer eines früheren Arbeitsverhältnisses dann auf die Wartezeit anzurechnen ist, wenn zwischen beiden Arbeitsverträgen ein enger sachlicher Zusammenhang besteht (st. Rechtsprechung des BAG; vergl. BAG, Urteil vom 20.08.1998 - 2 AZR 83/98 -, AP Nr. 10 zu § 1 KSchG 1969 Wartezeit; BAG, Urteil vom 20.08.1998 - 2 AZR 76/98 -, AP Nr. 9 zu § 1 KSchG 1969 Wartezeit j.m.w.N.).Je länger die rein zeitliche "Unterbrechung" währt, umso gewichtiger müssen die für einen sachlichen Zusammenhang sprechenden Umstände sein (vgl. BAG, Urteil vom 20.08.1998 - 2 AZR 83/98 -, AP Nr. 10 zu § 1 KSchG 1969 Wartezeit m.w.N.).
- BAG, 08.08.1985 - 2 AZR 464/84
Streitigkeit über die Rechtswirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten …
Auszug aus LAG Hamm, 14.12.2006 - 15 Sa 1137/06
Die mit Blick auf die Einheitlichkeit der Rechtsordnung gebotene Übereinstimmung der Auslegung des Begriffs der Wartezeit in § 1 Abs. 1 KSchG mit demjenigen der Dauer der Betriebszugehörigkeit in anderen Gesetzen bewirkt, dass die Dauer eines früheren Arbeitsverhältnisses dann auf die Wartezeit anzurechnen ist, wenn zwischen beiden Arbeitsverträgen ein enger sachlicher Zusammenhang besteht (st. Rechtsprechung des BAG; vergl. BAG, Urteil vom 20.08.1998 - 2 AZR 83/98 -, AP Nr. 10 zu § 1 KSchG 1969 Wartezeit; BAG, Urteil vom 20.08.1998 - 2 AZR 76/98 -, AP Nr. 9 zu § 1 KSchG 1969 Wartezeit j.m.w.N.).Je länger die rein zeitliche "Unterbrechung" währt, umso gewichtiger müssen die für einen sachlichen Zusammenhang sprechenden Umstände sein (vgl. BAG, Urteil vom 20.08.1998 - 2 AZR 83/98 -, AP Nr. 10 zu § 1 KSchG 1969 Wartezeit m.w.N.).
- BAG, 04.04.1990 - 7 AZR 310/89
Befristeter Arbeitsvertrag - Anforderungen an den engen sachlichen Zusammenhang …
Auszug aus LAG Hamm, 14.12.2006 - 15 Sa 1137/06
Ob das zutrifft, lässt sich nicht anhand starrer zeitlicher Grenzen festlegen; insbesondere hindert nicht jede zumindest dreiwöchige Unterbrechung die Anrechenbarkeit (vgl. BAG, Urteil vom 04.04.1990 - 7 AZR 310/89 -, RzK I, 4 e Nr. 15 zu II.2 der Gründe).
- BAG, 23.09.1976 - 2 AZR 309/75
Berechnung der Wartezeit iSd. § 1 KSchG bei aufeinanderfolgenden …
Auszug aus LAG Hamm, 14.12.2006 - 15 Sa 1137/06
Entscheidend ist, dass der Arbeitnehmer erst durch eine gewisse Dauer der Zugehörigkeit zum Betrieb oder Unternehmen das Recht auf eine Arbeitsstelle erwerben soll (so grundlegend: BAG, Urteil vom 23.09.1976 - 2 AZR 309/75 -, AP Nr. 1 zu § 1 KSchG 1969 Wartezeit; BAG, Urteil vom 06.12.1976 - 2 AZR 470/75 -, AP Nr. 2 zu § 1 KSchG 1969 Wartezeit). - BAG, 20.08.1998 - 2 AZR 76/98
Wartezeit des § 1 Abs. 1 KSchG - Probezeitkündigung
Auszug aus LAG Hamm, 14.12.2006 - 15 Sa 1137/06
Die mit Blick auf die Einheitlichkeit der Rechtsordnung gebotene Übereinstimmung der Auslegung des Begriffs der Wartezeit in § 1 Abs. 1 KSchG mit demjenigen der Dauer der Betriebszugehörigkeit in anderen Gesetzen bewirkt, dass die Dauer eines früheren Arbeitsverhältnisses dann auf die Wartezeit anzurechnen ist, wenn zwischen beiden Arbeitsverträgen ein enger sachlicher Zusammenhang besteht (st. Rechtsprechung des BAG; vergl. BAG, Urteil vom 20.08.1998 - 2 AZR 83/98 -, AP Nr. 10 zu § 1 KSchG 1969 Wartezeit; BAG, Urteil vom 20.08.1998 - 2 AZR 76/98 -, AP Nr. 9 zu § 1 KSchG 1969 Wartezeit j.m.w.N.). - BAG, 06.12.1976 - 2 AZR 470/75
Arbeitsverhältnis: Bemessung der Wartezeit nach § 1 KSchG bei mehreren …
Auszug aus LAG Hamm, 14.12.2006 - 15 Sa 1137/06
Entscheidend ist, dass der Arbeitnehmer erst durch eine gewisse Dauer der Zugehörigkeit zum Betrieb oder Unternehmen das Recht auf eine Arbeitsstelle erwerben soll (so grundlegend: BAG, Urteil vom 23.09.1976 - 2 AZR 309/75 -, AP Nr. 1 zu § 1 KSchG 1969 Wartezeit; BAG, Urteil vom 06.12.1976 - 2 AZR 470/75 -, AP Nr. 2 zu § 1 KSchG 1969 Wartezeit). - BAG, 18.01.1979 - 2 AZR 254/77
Rechtlich unterbrochene Arbeitsverhältnisse - Enger sachlicher Zusammenhang - …
Auszug aus LAG Hamm, 14.12.2006 - 15 Sa 1137/06
Dem beklagten L2xx ist zuzugeben, dass der vertragsfreie Zeitraum vom 07.07.2005 bis zum 21.08.2005 in der Tat als erheblich anzusehen ist und damit den Unterbrechungszeitraum von drei Wochen überschreitet, den das Bundesarbeitsgericht als einen verhältnismäßig erheblichen Zeitraum angesehen hat, der es im allgemeinen ausschließt, von einer sachlich nicht ins Gewicht fallenden Unterbrechung auszugehen (vgl. BAG, Urteil vom 18.01.1979 - 2 AZR 254/77 -, AP Nr. 3 zu § 1 KSchG 1969 Wartezeit). - LAG Düsseldorf, 16.11.2005 - 1 (11) Sa 900/05
Anrechnung von Zeiten eines vorangegangenen Arbeitsverhältnisses
Auszug aus LAG Hamm, 14.12.2006 - 15 Sa 1137/06
Die dort geregelte Frist lehnt sich an die Frist des § 1 Abs. 1 KSchG an, so dass die dazu entwickelten Grundsätze entsprechend heranzuziehen sind (vgl. BAG, Urteil vom 04.02.1993, 2 AZR 416/02, AP Nr. 2 zu § 21 SchwbG 1986; LAG Düsseldorf, Urteil vom 16.11.2005 - 1 (11) Sa 900/05 -).